Informationen und News aus dem Leben

Es gibt immer wieder Neues

Informationen zur Riester-Rente

Posted by admin on 25. Januar 2012

In den Jahren 2000 und 2001 wurde durch die damalige Bundesregierung eine Reform zur Rentenversicherung durchgeführt. Ein Bestandteil der Reform der Rentenversicherung war die Einführung einer privaten Rente in Form der Riester-Rente. Ziel war die zusätzliche Sicherung vor Armut im Alter, in Kombination zwischen gesetzlicher und privater Rentenversicherung. Die Rente wurde erfunden und benannt nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester. Bereits vor der Reform gab es die Möglichkeit der privaten Rentenversicherung, besonders bei der Riester-Rente ist aber die staatliche Förderung. Hierbei wird das eingezahlte Kapital durch eine staatliche Förderung jährlich ergänzt. Die Förderung setzt sich unter anderem aus einer Grundzulage sowie bei vorhandenen Kindern auch aus einer Kinderzulage zusammen. Die Höhe der Grundzulage, ergibt sich aus der Höhe vom jährlichen Bruttoverdienst.

Die Riester-Rente richtet sich nur an einen festgelegten Personenkreis. Dies bedeutet, dass der Abschluss einer Riester- Rentenversicherung nicht von jeder Person abgeschlossen werden kann. Berechtigte Personen sind unter anderem Arbeitnehmer, Selbstständige, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen, ALG 2- Empfänger sowie zum Beispiel Wehr- und Zivildienstleistende. Nicht zum festgelegten Personenkreis, gehören Selbstständige die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, Studenten oder zum Beispiel Berufstätige die über berufsständige Versicherungen verfügen. Dies sind Personen wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten. Für Personen die keine Riester Rente abschließen können, gibt es seit 2005 mit der speziellen Rürup- Rente, auch eine Möglichkeit zur zusätzlichen Altersvorsorge. Das angesparte Kapital in der Riester-Rente kann vom Versicherungsnehmer nicht nur für die spätere Altersvorsorge verwendet werden, sondern auch für die Finanzierung einer Immobilie. Denn auch die Anschaffung einer eigenen Immobilie, gilt als eine Möglichkeit der Altersvorsorge. Zur Finanzierung einer Immobilie, kann hierbei das eingezahlte Kapital sowie das Kapital aus den staatlichen Förderungen, dafür verwendet werden. Zu beachten ist hierbei aber, dass das aus der Riester-Rente entnommene Kapital nach der Finanzierung der Immobilie, auch wieder in die Versicherung einbezahlt wird.

Wie viel Rente tatsächlich von der Riester- Rente am Ende übrig bleibt, ist abhängig vom Versicherungsabschluss und den vereinbarten Rahmenbedingungen. Die Rahmenbedingungen können hierbei vom Versicherungsnehmer, selbst bestimmt werden. Dies ist zum Beispiel, über das gewünschte Renten- Eintrittsalter sowie über die Rentengarantiezeit möglich. Wie bei jeder Versicherung, gibt es auch bei den Angeboten zur Riester- Rentenversicherung, Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Es empfiehlt sich daher der Vergleich über einen Riester-Rechner. Über einen Riester-Rechner kann unter Beachtung der gewünschten Rahmenbedingungen, die bestmögliche Riester- Rentenversicherung gefunden wird.

Hier ein Beitrag vom ZDF über die Vorsorge im Alter:


Filed Under: Finanzen - Comments: Be the First to Comment


Tags: , , , ,


Comments are closed.

top